Stand: NR-Beschluss 8. 7. 2020; AB 296 BlgNR 27. GP ; RV 223 BlgNR 27. GP
Im Mittelpunkt der Grundbuchs-Novelle 2020 (GB-Nov 2020) stehen Änderungen bei der Treuhänderrangordnung mit dem Ziel, durch eine praktikablere Ausgestaltung einen vermehrten Einsatz zu erreichen und Papierrangordnungen dadurch weiter zurückzudrängen. Alle Neuerungen treten am 1. 10. 2020 in Kraft.