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Keine Überspannung der Verkehrssicherungspflicht des Sportplatzbetreibers

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/354Zak 2020, 217 Heft 11 v. 24.6.2020

ABGB: § 1295 Abs 1

Die Verkehrssicherungspflichten des Betreibers einer Sportanlage dürfen nicht überspannt werden. Der Betreiber kann darauf vertrauen, dass Fußballspieler auch während des Wettkampfs auf leicht erkennbare Gefahrenquellen außerhalb des Spielfeldes (hier: Geländer) achten und nicht damit kollidieren, wenn sie über den Spielfeldrand geraten.

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