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Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum - Löschung von Zwischeneintragungen

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/351Zak 2020, 216 Heft 11 v. 24.6.2020

WEG: § 40 Abs 4

GBG: § 57 Abs 1

Nach Eintragung seines Wohnungseigentumsrechts im Rang der Anmerkung nach § 40 Abs 2 WEG kann jeder einzelne Wohnungseigentümer alleine gem § 40 Abs 4 WEG die Löschung einer nachrangigen Grunddienstbarkeit als Zwischeneintragung beantragen. Da eine Grunddienstbarkeit nur auf dem ganzen Grundbuchkörper lasten kann, erfolgt die Löschung hinsichtlich der gesamten Liegenschaft.

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