vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Festsetzung einer Sonderumlage durch den Verwalter

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/350Zak 2020, 216 Heft 11 v. 24.6.2020

WEG: § 24 Abs 6, § 28 Abs 1 Z 2, § 31 Abs 1

Auch Sondervorschreibungen zur vorschussweisen Finanzierung einer bestimmten Erhaltungsarbeit sind Rücklagenbeiträge iSd § 31 WEG.

Sofern dem Verwalter nicht mit Mehrheitsbeschluss eine gegenteilige Weisung erteilt worden ist, kann er die Höhe der Sondervorschreibung aus eigenem festsetzen, weil es sich bei der Bildung der Rücklage um eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung handelt (§ 28 Abs 1 Z 2 WEG). Die Aufnahme in die Vorausschau bildet keine Voraussetzung für die Zulässigkeit oder Fälligkeit der Sondervorschreibung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte