WEG: § 5 Abs 2
ABGB: § 916, § 1073
Die in § 5 Abs 2 WEG vorgesehenen temporären Beschränkungen für den Erwerb des Wohnungseigentums an Kfz-Abstellplätzen schließen auch die Eintragung eines Vorkaufsrechts im Grundbuch aus.
WEG: § 5 Abs 2
ABGB: § 916, § 1073
Die in § 5 Abs 2 WEG vorgesehenen temporären Beschränkungen für den Erwerb des Wohnungseigentums an Kfz-Abstellplätzen schließen auch die Eintragung eines Vorkaufsrechts im Grundbuch aus.