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Verlangen des Ehegatten nach Geldunterhalt

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/338Zak 2020, 212 Heft 11 v. 24.6.2020

ABGB: § 94 Abs 3 S 1, § 914

Auf Verlangen des Unterhaltsberechtigten ist der Ehegattenunterhalt gem § 94 Abs 3 S 1 ABGB auch während der Haushaltsgemeinschaft grundsätzlich in Geld zu leisten. Ob eine Erklärung des unterhaltsberechtigten Ehegatten ein solches Verlangen darstellt, ist durch Auslegung zu ermitteln. Die Erklärung ist objektiv nach der redlichen Verkehrssitte aus Empfängerperspektive auszulegen.

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