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Zuständigkeitsübertragung in Pflegschaftssache für eines von mehreren Kindern?

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/337Zak 2020, 212 Heft 11 v. 24.6.2020

JN: § 111

Die besondere Sachkenntnis des bisher zuständigen Gerichts kann der Übertragung der Pflegschaftssache an ein anderes Gericht nach § 111 JN nur dann entgegenstehen, wenn noch über offene Sachanträge zu entscheiden ist.

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