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Streit aus Abtretungsvertrag - handelsgerichtliche Zuständigkeit

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/331Zak 2020, 203 Heft 11 v. 24.6.2020

Eine Streitigkeit aus einem Abtretungsvertrag über Geschäftsanteile an einer GmbH, die ein Unternehmen betreibt, fällt nach Ansicht des OGH (6 Ob 16/20a) im Fall eines 15.000 € übersteigenden Streitgegenstandes in die handelsgerichtliche Zuständigkeit nach § 51 Abs 1 Z 4 JN, sofern es sich um einen Streit unmittelbar zwischen den Vertragspartnern bzw ihren Rechtsnachfolgern handelt und der Vertrag die Grundlage des Klagsanspruchs bildet. Die handelsgerichtliche Zuständigkeit bestehe auch dann, wenn lediglich eine Minderheitsbeteiligung abgetreten wurde.

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