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Auslegung einer Garantie gegen Durchrostung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/306Zak 2020, 193 Heft 10 v. 10.6.2020

ABGB: § 880a, § 914, § 915

KSchG: § 9b

Eine Garantiezusage (Hersteller- oder Händlergarantie) ist nach den Regeln der §§ 914 f ABGB auszulegen.

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