Im "Abgasskandal" hat der dt BGH die Volkswagen AG als Fahrzeugherstellerin in einem richtungsweisenden Urteil (VI ZR 252/19) zu einer Schadenersatzleistung verpflichtet. Sie muss dem Käufer eines betroffenen Gebrauchtwagens gegen Übergabe des Fahrzeugs den um den Nutzungsvorteil reduzierten Kaufpreis ersetzen. Als Haftungsgrund zog der BGH vorsätzliche sittenwidrige Schädigung heran. Die Volkswagen AG habe aufgrund einer konzernweiten strategischen Entscheidung im eigenen Kosten- und damit auch Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung systematisch, langjährig und in hohen Stückzahlen Fahrzeuge in Verkehr gebracht, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden.