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Leiningen-Westerburg, Anm zu NZ 2019/48.

LiteraturübersichtFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/335Zak 2019, 180 Heft 9 v. 5.6.2019

Zu 2 Ob 88/18g = Zak 2019/49, 33: Im Fall einer allgemeinen Vorsorgevollmacht nach § 284f ABGB idF vor 2. ErwSchG reicht die gattungsweise Aufzählung dieser Angelegenheit für die Abgabe einer unbedingten Erbantrittserklärung aus.

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