Zu 2 Ob 88/18g = Zak 2019/49, 33: Im Fall einer allgemeinen Vorsorgevollmacht nach § 284f ABGB idF vor 2. ErwSchG reicht die gattungsweise Aufzählung dieser Angelegenheit für die Abgabe einer unbedingten Erbantrittserklärung aus.
Zu 2 Ob 88/18g = Zak 2019/49, 33: Im Fall einer allgemeinen Vorsorgevollmacht nach § 284f ABGB idF vor 2. ErwSchG reicht die gattungsweise Aufzählung dieser Angelegenheit für die Abgabe einer unbedingten Erbantrittserklärung aus.