ABGB: § 1325
Wenn der Verletzte seine Berufstätigkeit als Alleingesellschafter einer GmbH ausübt, besteht sein Verdienstentgang in der Minderung des Gewinns der GmbH, soweit dieser auf die verletzungsbedingten Einschränkungen zurückzuführen ist.
Für die Schlüssigkeit des Klagebegehrens reicht in diesem Fall die Behauptung einer unfallbedingten Gewinnverminderung aus. Eine Darstellung jedes einzelnen entgangenen Geschäfts ist nicht erforderlich.