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Formblatt für Antrag auf Nachlasszeugnis fakultativ

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/77Zak 2019, 43 Heft 3 v. 19.2.2019

Nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-102/18 , Brisch, ist die Verwendung des Formblatts für den Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses fakultativ. Der Antrag kann auch ohne Formblatt eingebracht werden. An sich kommt dies in Art 65 Abs 2 EuErbVO 650/2012 ohnehin klar zum Ausdruck ("kann … verwenden"). Das vorlegende deutsche Gericht hatte jedoch Zweifel, weil in der Durchführungs-VO 1329/2014 an einer Stelle eine Formulierung verwendet wird, die auf eine Verwendungspflicht hinweist ("ist … zu verwenden").

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