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Sanierung des fehlenden Gemeinderatsbeschlusses durch schlüssige Genehmigung oder Vorteilszuwendung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/805Zak 2019, 438 Heft 22 v. 18.12.2019

ABGB: § 863, § 867, § 1016

Ein vom Bürgermeister für die Gemeinde abgeschlossenes Rechtsgeschäft ist unwirksam, wenn die nach der Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung des Gemeinderats nicht vorliegt. Das unwirksame Geschäft wird durch die nachträgliche Genehmigung des Gemeinderats, die auch schlüssig erfolgen kann, oder durch Vorteilszuwendung saniert.

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