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Berichtigung der neuen Richtlinien zum Gewährleistungsrecht

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/786Zak 2019, 427 Heft 22 v. 18.12.2019

In ABl 2019 L 305/62 und 66 wurden Berichtigungen zur Warenkauf-RL 2019/771 und zur DIDL-RL 2019/770 veröffentlicht. Diese Richtlinien, die neue Regeln für die Gewährleistung bei Verbrauchergeschäften enthalten, müssen bis 1. 7. 2021 umgesetzt werden, wobei die neue Rechtslage ab 1. 1. 2022 anzuwenden ist. Näheres in Zak 2019/383, 204 und 2019/384, 208.

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