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Keine Amtshaftung für Fehler bei Bestellung des Behindertenanwalts

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/734Zak 2019, 401 Heft 20 v. 19.11.2019

AHG: § 1

BBG: § 13b

Wenn nach Auslegung der Rechtsvorschriften Zweifel bleiben, ob ein Verwaltungsakt der Hoheits- oder Privatwirtschaftsverwaltung zugeordnet ist, ist von Privatwirtschaftsverwaltung auszugehen, weil die Befugnis zu hoheitlichem Vorgehen in deutlich erkennbarer Weise eingeräumt werden muss.

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