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Erbschaftsklage - Beweislast für Erbquote

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/721Zak 2019, 397 Heft 20 v. 19.11.2019

ABGB: § 823

Im Erbschaftsstreit geht es nicht um das relativ bessere Erbrecht zwischen den Streitteilen, sondern um die Durchsetzung des absoluten Rechts des wahren Erben.

Mit der Erbschaftsklage begehrt der Kläger die Abtretung der Erbschaft oder - wenn er nur zu einer bestimmten Quote erbberechtigt ist - des seiner Berechtigung entsprechenden Erbteils. Zahlung kann er nur dann verlangen, wenn die Verlassenschaft ausschließlich aus Geld besteht.

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