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Verteilung des Verwertungserlöses auf gleichrangige Forderungen desselben Gläubigers

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/696Zak 2019, 383 Heft 19 v. 5.11.2019

EO: § 214 Abs 2, § 218 Abs 1

IO: § 120

Im Verteilungsverfahren hat das Insolvenzgericht grundsätzlich die Vorschriften der EO und insb die in §§ 216 ff EO geregelten Verteilungsgrundsätze anzuwenden.

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