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Beweissicherungsverfahren trotz Anhängigkeit eines Prozesses

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/695Zak 2019, 382 Heft 19 v. 5.11.2019

ZPO: § 384 Abs 3

Trotz des zwischen den Parteien anhängigen Prozesses kann ohne Behauptung einer besonderen Dringlichkeit ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren eingeleitet werden, wenn das Beweisthema nicht (mehr) Prozessgegenstand ist.

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