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Keine Aufteilung des Familienbonus auf einzelne Kinder bei der Unterhaltsbemessung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/672Zak 2019, 376 Heft 19 v. 5.11.2019

ABGB: § 231

Wenn der geldunterhaltspflichtige Elternteil den Familienbonus Plus für mehrere Kinder geltend machen kann, ist bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs eines Kindes die gesamte Steuerersparnis durch diese Absetzbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Die Unterhaltsbemessungsgrundlage erhöht sich nicht nur um jenen Teil, der diesem Kind zuzurechnen ist.

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