vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pletzer, Erhaltung, Verbesserung und das Recht des MRG-Mieters auf zeitgemäßes Wohnen - für eine dynamische Auslegung des § 9 MRG, wobl 2019, 312.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/661Zak 2019, 360 Heft 18 v. 22.10.2019

Gem § 9 MRG muss der Vermieter Änderungen des Mietgegenstandes, die der Mieter auf eigene Kosten vornehmen lassen will, unter bestimmten Voraussetzungen dulden. Die Autorin hält die Judikatur des OGH zu dieser Bestimmung für zu restriktiv. An den bei nicht privilegierten Maßnahmen erforderlichen Nachweis der Verkehrsüblichkeit und eines wichtigen Interesses werde oft ein sehr strenger Maßstab angelegt (zB 5 Ob 33/16p = Zak 2016/472, 256: Einbau eines Kachelofens; 5 Ob 245/18t = Zak 2019/277, 155: Einbau einer Außenklimaanlage). Aus verschiedenen Bestimmungen des MRG sei ein Recht des Mieters auf zeitgemäßes Wohnen abzuleiten, das ein dynamisches, auf geänderte Komfortvorstellungen Bedacht nehmendes Verständnis auch des § 9 MRG nahelege. Dies gelte insb für das Kriterium der Verkehrsüblichkeit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte