ABGB: § 94 Abs 2
Durch die konsequente und nachhaltige Unterbindung von Kontakten des unterhaltspflichtigen Ehegatten zu den gemeinsamen Kindern kann der unterhaltsberechtigte Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch nach § 94 Abs 2 ABGB verwirken.
ABGB: § 94 Abs 2
Durch die konsequente und nachhaltige Unterbindung von Kontakten des unterhaltspflichtigen Ehegatten zu den gemeinsamen Kindern kann der unterhaltsberechtigte Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch nach § 94 Abs 2 ABGB verwirken.