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Keine Eintragung des Wegerechts bei Unklarheit über Charakter als Personal- oder Realservitut

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/602Zak 2019, 335 Heft 17 v. 8.10.2019

ABGB: § 479, § 481, § 492

GBG: § 94 Abs 1

Die Einverleibung eines Wegerechts im Grundbuch setzt voraus, dass dem Bestellungsvertrag eindeutig zu entnehmen ist, ob der jeweilige Eigentümer der herrschenden Liegenschaft (Grunddienstbarkeit) oder der derzeitige Eigentümer persönlich (unregelmäßige Dienstbarkeit) berechtigt ist. Eine Auslegung zweifelhafter Erklärungen ist dem Grundbuchgericht verwehrt.

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