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Keine Berufung des Privatbeteiligten gegen die Höhe der Entschädigung

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/593Zak 2019, 323 Heft 17 v. 8.10.2019

Nach Ansicht des OLG Graz (10 Bs 221/19d) ist eine gegen die Höhe der zugesprochenen Entschädigung gerichtete Berufung des Privatbeteiligten nicht nur im kollegialgerichtlichen Strafverfahren, sondern auch im Verfahren vor dem Einzelrichter des LG unzulässig. Mit der Berufung könne nur die vollständige Verweisung des Anspruchs auf den Zivilrechtsweg bekämpft werden.

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