ZPO: § 611 Abs 2 Z 5
Dass der Schiedsspruch in die Einmaligkeitswirkung eines rechtskräftigen früheren Schiedsspruchs eingreift, kann als Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public die Aufhebung rechtfertigen.
OGH 15. 5. 2019, 18 OCg 4/19s
ZPO: § 611 Abs 2 Z 5
Dass der Schiedsspruch in die Einmaligkeitswirkung eines rechtskräftigen früheren Schiedsspruchs eingreift, kann als Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public die Aufhebung rechtfertigen.
OGH 15. 5. 2019, 18 OCg 4/19s