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Wohnsitzvorgabe für Zahlung mit SEPA-Lastschrift unzulässig

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/566Zak 2019, 314 Heft 16 v. 24.9.2019

SEPA-VO: Art 9 Abs 2

Aus Art 9 Abs 2 SEPA-VO 260/2012 ist abzuleiten, dass der Zahlungsempfänger die von ihm angebotene Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren nicht auf Zahler beschränken darf, die ihren Wohnsitz in seinem Sitzstaat haben.

EuGH 5. 9. 2019, C-28/18, Verein für Konsumenteninformation/Deutsche Bahn

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