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Ausgangszins als Mindestzinssatz unterliegt nicht der Inhaltskontrolle

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/565Zak 2019, 314 Heft 16 v. 24.9.2019

ABGB: § 879 Abs 3

Eine Mindestzinsklausel in einem Unternehmerkreditvertrag, die den Ausgangszinssatz zum geringstmöglichen Zinssatz erklärt, unterliegt nicht der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB, weil sie nur eine Hauptleistungspflicht umschreibt.

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