ABGB: § 879 Abs 3
Eine Mindestzinsklausel in einem Unternehmerkreditvertrag, die den Ausgangszinssatz zum geringstmöglichen Zinssatz erklärt, unterliegt nicht der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB, weil sie nur eine Hauptleistungspflicht umschreibt.