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Mietzinsanhebung nach Unternehmensveräußerung durch Prozessvorbringen

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/537Zak 2019, 296 Heft 15 v. 3.9.2019

MRG: § 12a Abs 2

Der Vermieter muss sein Mietzinsanhebungsrecht gem § 12a Abs 2 MRG innerhalb der Präklusivfrist von sechs Monaten ab Anzeige der Unternehmensveräußerung ausüben. Eine formlose Erklärung, die das Anhebungsbegehren in ausreichendem Maß erkennen lässt, genügt. Auch Prozessvorbringen (hier: in der Klage auf Zahlung des erhöhten Mietzinses) kann als Anhebungsbegehren qualifiziert werden.

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