ABGB: § 364a
WEG: § 16 Abs 1
Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche gem oder analog § 364a ABGB sind auch zwischen Wohnungseigentümern derselben Liegenschaft denkbar.
ABGB: § 364a
WEG: § 16 Abs 1
Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche gem oder analog § 364a ABGB sind auch zwischen Wohnungseigentümern derselben Liegenschaft denkbar.