ABGB: § 1096 Abs 1
ETV: § 7a
Wenn die elektrische Anlage der Mietwohnung nicht den Regelungen des ETG entspricht oder keine bzw eine mangelhafte Dokumentation über die Einhaltung dieser Regelungen vorliegt, wird iSd § 7a ETV die Gefährlichkeit der Anlage vermutet. Dem Vermieter steht der Gegenbeweis offen.