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Einkommensteuerguthaben nicht vom Verbot des Pflegeregresses erfasst

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/500Zak 2019, 276 Heft 14 v. 21.8.2019

ASVG: § 324 Abs 3, § 330a

K-MSG: § 47 Abs 1

Das Verbot des Pflegeregresses durch die Verfassungsbestimmung des § 330a ASVG untersagt nur den Zugriff auf Vermögen, nicht auf Einkommen. Einkommen ist alles, was dem Bezieher tatsächlich zufließt.

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