Die Regelungen der Pauschalreise-RL zum Insolvenzschutz des Reisenden wurden im Rahmen des Gewerberechts umgesetzt, und zwar mit der Pauschalreiseverordnung (PRV), BGBl II 2018/260. Der Beitrag bietet einen Überblick über die neuen Vorgaben. Zum Abschluss weist der Autor auf zwei Probleme bei der Umsetzung hin. Zum einen sei diese um mehr als zwei Monate verspätet erfolgt, was zu Staatshaftungsansprüchen führen könnte. Zum anderen sei die Richtlinie in einem Detailbereich überschießend umgesetzt worden. Die in der PRV vorgesehene Absicherung auch der Kosten für die Fortsetzung einer verbundenen Reiseleistung sei nicht von der RL gedeckt. Eine richtlinienkonforme Auslegung könnte zum Entfall dieser Sicherungspflicht führen.