WEG: § 5 Abs 2
IO: § 119
§ 5 Abs 2 WEG, der Liegenschaftsfremde bis zum Ablauf von drei Jahren nach Wohnungseigentumsbegründung vom Erwerb des Wohnungseigentums an Kfz-Abstellplätzen ausschließt, greift nicht nur bei der konstitutiven Begründung von Wohnungseigentum, sondern auch bei Veräußerung des begründeten Wohnungseigentums ein.