Der Initiativantrag zum Gewaltschutzgesetz 20191 enthält eine breite Palette an Gesetzesvorschlägen, deren Fokus neben einer Verschärfung des materiellen Strafrechts2 insb auf der umfassenden Stärkung der Rechtsstellung der Opfer von Gewalttaten im Privat- und Strafprozessrecht liegt. Während der Großteil der privatrechtlichen Maßnahmen im vorläufigen Rechtsschutz ange-
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