Die treuwidrige Bedingungsvereitelung betrifft ein uraltes Rechtsproblem, das sich bis ins antike Recht zurückverfolgen lässt.1 Gleichwohl wurden grundlegende dogmatische Fragen, die mit diesem Rechtstopos verbunden sind, wie insb jene, ob es sich dabei um eine Spielart des allgemeinen Rechtsmissbrauchseinwands oder eine solche ergänzender Vertragsauslegung handelt, für das österreichische Recht erst in der jüngeren Vergangenheit geklärt; und zwar - zutreffenderweise - im Sinn des letztgenannten Ansatzes.2 Manches, was diesen Rechtstopos betrifft, scheint allerdings bis heute zweifelhaft zu sein.