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Kein Europäischer Vollstreckungstitel nach Zustellung an Kurator

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/446Zak 2019, 243 Heft 13 v. 6.8.2019

Nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-518/18 ist eine Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel ausgeschlossen, wenn das verfahrenseinleitende Schriftstück nur einem Kurator zugestellt worden ist, den das Gericht wegen der unbekannten Anschrift des Schuldners für diesen bestellt hat. Bei einem Kurator handle es sich nicht um einen Vertreter iSd Art 15 EuVTVO.

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