Der Beitrag bietet einen Überblick über die deutsche Rsp zu den Rückführungshindernissen nach Art 13 des Haager Kindesentführungsübereinkommens (HKÜ), insb zur Gefährdung des Kindeswohls. Die Darstellung erfolgt nach Fallgruppen. Ua weist die Autorin darauf hin, dass die Trennung vom entführenden Elternteil als Hauptbezugsperson grundsätzlich nicht als Hindernis ausreicht, weil die Gerichte im Allgemeinen davon ausgehen, dass diesem die Begleitung des Kindes bei der Rückkehr zumutbar ist (siehe auch die österreichische Rsp, zB 6 Ob 94/17t = Zak 2017/359, 214).