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Verjährung des Anspruchs für am Zähler vorbeigeleiteten Strom

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/430Zak 2019, 237 Heft 12 v. 23.7.2019

ABGB: § 1041, § 1053, § 1062, § 1486 Z 1

Bei einem Stromliefervertrag handelt es sich um einen Sukzessivlieferungsvertrag, auf den die Regelungen für Kaufverträge anwendbar sind.

Der Entgeltanspruch für die Lieferung von Energie verjährt gem § 1486 Z 1 ABGB in drei Jahren.

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