HeimAufG: § 3 Abs 1, § 4, § 7 Abs 2
Die Verabreichung von Medikamenten zum Zweck der Beruhigung des Heimbewohners bei Erregungszuständen, die zu Selbst- und Fremdgefährdung führen, stellt eine Freiheitsbeschränkung iSd § 3 Abs 1 HeimAufG dar.
HeimAufG: § 3 Abs 1, § 4, § 7 Abs 2
Die Verabreichung von Medikamenten zum Zweck der Beruhigung des Heimbewohners bei Erregungszuständen, die zu Selbst- und Fremdgefährdung führen, stellt eine Freiheitsbeschränkung iSd § 3 Abs 1 HeimAufG dar.