EO: § 35
Der nachträgliche Wegfall des Schadens bildet einen Oppositionsgrund gegen die Zwangsvollstreckung eines Schadenersatztitels.
OGH 23. 5. 2019, 3 Ob 80/19i
EO: § 35
Der nachträgliche Wegfall des Schadens bildet einen Oppositionsgrund gegen die Zwangsvollstreckung eines Schadenersatztitels.
OGH 23. 5. 2019, 3 Ob 80/19i