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Verzicht des Kindes auf laufenden Unterhalt

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/389Zak 2019, 213 Heft 11 v. 10.7.2019

ABGB: § 231, § 1444

HUP: Art 2, Art 4 Abs 3

Der Unterhaltsanspruch des Kindes ist zwar dem Grunde nach unverzichtbar. Nach stRsp kann aber ein Verzicht des Kindes auf Teile des Unterhalts oder auf einzelne Unterhaltsleistungen wirksam sein, und zwar nicht nur in Bezug auf den laufenden Unterhalt, sondern auch in Bezug auf Unterhaltsrückstände.

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