ABGB: § 231
FLAG: § 12a
Dass der geldunterhaltspflichtige Elternteil sein Einkommen bzw den größten Teil seines Einkommens im Ausland erzielt und versteuert, schließt die Anrechnung der Transferleistungen auf den Kindesunterhalt nicht aus, wenn er in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist und das maßgebliche Doppelbesteuerungsabkommen (hier: mit Italien, BGBl 1985/125) die ausländischen Einkünfte nicht von vornherein von der Besteuerung in Österreich ausnimmt, sondern lediglich eine Anrechnung der im Ausland abgeführten Einkommensteuer vorsieht. Welcher Betrag effektiv dem österreichischen Fiskus zufließt, ist irrelevant.