vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prüfung vor Bescheinigung der Vollstreckbarkeit

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/382Zak 2019, 203 Heft 11 v. 10.7.2019

Vor der Ausstellung einer Bescheinigung über die Vollstreckbarkeit iSd Art 54 EuGVVO 2001 (≈ Art 53 EuGVVO 2012) im Ursprungsmitgliedstaat muss nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-361/18 , Weil/Gulácsi geprüft werden, ob die Entscheidung überhaupt in den Anwendungsbereich der EuGVVO fällt, wenn sich das Ursprungsgericht darin nicht zu dieser Frage geäußert hat. Darüber hinaus gelangte der EuGH zur Ansicht, dass eine Klage auf Auflösung der Vermögensbeziehungen zwischen ehemaligen Lebensgefährten in den Anwendungsbereich der EuGVVO 2001 fällt, weil diese nicht von der in Art 1 Abs 2 lit a EuGVVO 2001 (≈ Art 1 Abs 2 lit a EuGVVO 2012) vorgesehenen Ausnahme für eheliche Güterstände erfasst ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!