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Sicherheitskontrollen in Amtsgebäuden - keine Ausnahme für Rechtsanwälte

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/381Zak 2019, 203 Heft 11 v. 10.7.2019

Während § 4 GOG Angehörige rechtsvertretender Berufe von den Sicherheitskontrollen in Gerichtsgebäuden ausnimmt, ist in § 15a SPG in Bezug auf die Sicherheitskontrollen in Amtsgebäuden des Innenministeriums und nachgeordneter Dienststellen keine Ausnahme für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter vorgesehen. Auch eine analoge Anwendung der Ausnahmeregelung des § 4 GOG hat der VwGH vor Kurzem abgelehnt (Ro 2018/01/0012).

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