ABGB: § 1325
Der Ersatzanspruch des verletzten Haushaltsführers für verletzungsbedingte Beeinträchtigungen der Haushaltstätigkeit deckt als Verdienstentgang auch die Auswirkungen auf Leistungen für im Haushalt lebende Angehörige ab. Eine Beschränkung auf Haushaltsleistungen, die im Rahmen einer familienrechtlichen Verpflichtung oder gegen eine Gegenleistung erbracht werden, besteht nicht.