WEG: § 32 Abs 2 und 5
ABGB: § 914
Wenn eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer über einen vom Gesetz abweichenden Aufteilungsschlüssel existiert, setzt die gerichtliche Neufestsetzung des Schlüssels gem § 32 Abs 5 WEG hinsichtlich der von der Vereinbarung umfassten Aufwendungen eine wesentliche Änderung der Nutzungsmöglichkeit voraus.