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Gerichtliche Neufestsetzung des Aufteilungsschlüssels abweichend vom vereinbarten Schlüssel

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/364Zak 2019, 197 Heft 10 v. 28.6.2019

WEG: § 32 Abs 2 und 5

ABGB: § 914

Wenn eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer über einen vom Gesetz abweichenden Aufteilungsschlüssel existiert, setzt die gerichtliche Neufestsetzung des Schlüssels gem § 32 Abs 5 WEG hinsichtlich der von der Vereinbarung umfassten Aufwendungen eine wesentliche Änderung der Nutzungsmöglichkeit voraus.

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