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Vermächtnis des Vorkaufsrechts - keine notwendige Streitgenossenschaft mehrerer Vermächtnisnehmer

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/243Zak 2018, 132 Heft 7 v. 2.5.2018

ABGB: § 647, § 1072

ZPO: § 14

Bei der Geltendmachung eines Vermächtnisses, mit dem mehreren Personen ein Vorkaufsrecht eingeräumt wurde, bilden die Vermächtnisnehmer keine notwendige Streitgenossenschaft. Jeder Vermächtnisnehmer ist daher ohne Beteiligung der anderen aktiv legitimiert.

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