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Nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen 15 m hohe Fichtenhecke

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/242Zak 2018, 132 Heft 7 v. 2.5.2018

ABGB: § 364 Abs 3

ZPO: § 409

Der Unterlassungsanspruch nach § 364 Abs 3 ABGB gegen den Schattenwurf von Pflanzen setzt neben Ortsunüblichkeit eine unzumutbare Beeinträchtigung voraus. Die Unzumutbarkeit ist im Rahmen einer Interessenabwägung nach einem objektiven Maßstab zu prüfen.

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